Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, gilt die Reichweite der privaten Unfallverischerung auch in den Freizeitbereich und bei Auslandsaufenthalten.
Oft sind Unfälle im Ausland mit vielen Problemen verbunden, um diesen entgegen zu wirken bietet die Unfallversicherung Leistungen an.
In einigen Ländern benötigt man eine Unfallversicherung als Nachweis im Unternehmen, bevor man dort arbeiten darf. Manche Firmen versichern aber auch ihre Mitarbeiter. Dennoch ist eine Unfallversicherung bei Work and Travel Aufenthalten immer sehr zu empfehlen, weil viele Unfälle auch in der Freizeit geschehen. Für Work and Travel Aufenthalte bieten einige Versicherungen sogar spezielle Unfallversicherungen an.
Passiert ein Unfall, der Kosten durch Rettung und ärztlicher Behandlung verursacht, oder unter Umständen eine längere oder sogar dauerhafte Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht, tritt hier die Unfallversicherung in Kraft. Sie deckt die Kosten der Behandlung und gegebenfalls auch eine Unfallrente ab.
Abgedeckt werden hier unter anderem Arbeitsunfälle, die Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen, Behandlungen beim Arzt, Behandlungen im Krankenhaus nach einem Unfall. Auch Rettungs- und Bergungskosten werden erstattet. Die Kosten, die für einen Rücktransport aus dem Ausland entstehen, wenn man den Aufenthalt vorzeitig abbrechen muss können über die Unfallversicherung abgedeckt werden, wenn dies mitversichert wurde.Wenn man auch nicht daran denken möchte, so ist der Tod meist ebenso mitversichert.
Die meisten Unfallversicherungen gelten weltweit. Das heißt also, wenn man schon eine besitzt, sollte man nachsehen ob diese im jeweiligen Land auch gilt. Ist man sich nicht sicher, sollte man sich bei der jeweiligen Versicherung lieber noch einmal informieren.
Die Unfallversicherung ist keine Pflichtversicherung, jedoch empfehlenswert, gerade bei Aufenthalten bei denen man viel umher reist, oft mit dem Auto fährt oder eben auch arbeitet.
Vorsicht bei sportlichen Aktiviäten
Vorsicht ist bei sportlichen Sachen geboten, denn diese sind meist nicht mit versichert. Extremsportarten, zum Beispiel, werden gesondert versichert.
Sollte man also gewillt sein eine solche Sportart zu tätigen, sollte diese gesondert im Versicherungsbogen aufgeführt werden. Ist dies nicht der Fall besteht unter Umständen kein Versicherungsschutz.
Konditionen
Die Versicherungssummer sollte den Lebensunterhalt von mindestens zehn Jahren abgleichen. Auch die Kosten für Bergungen, kosmetische Operationen, Kuren oder kieferorthopädische Maßnahmen sollten darin enthalten sein. Mehr als 200 Euro jährlich sollte eine gute Unfallversicherung nicht kosten.